Fortbildung für Wasserwacht-Ausbilder

Unter Wasser atmen? Das geht – zumindest beim Schnorcheln. Sechs unserer Wasserwacht-Ausbilder und Ausbilderinnen waren jetzt zur Lehrscheinfortbildung Schwimmen und Rettungsschwimmen in Witten.

Nach theoretischem Unterricht im Online-Seminar ging es dann in Witten an die Praxis im Wasser. Gemeinsam mit Ausbildern aus anderen Ortsvereinen lernten unsere Ausbilder, was alles zum „Deutschen Schnorchelabzeichen“ dazugehört.

Das Deutsche Schnorchelabzeichen kann künftig im Rahmen der Schwimmausbildung der Wasserwacht Freckenhorst abgelegt werden.

Folgende Voraussetzungen sind dazu nötig:

Mindestalter: 8 Jahre und DSA Silber

Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil.

Die theoretische Prüfung umfasst den Nachweis folgender Kenntnisse

  • Atmung, Überatmung und Pendelatmung
  • Wasserdruck und Wassertemperatur
  • Ursache und Erkennen von Verletzungen der Schädelhöhlen
  • Grundausrüstung, Schnorcheltechnik: Tauchmaske, Flossen, Schnorchelbeschaffenheit, Wirkung, Pflege

Die praktische Prüfung umfasst folgende Elemente:

  • 200 m Flossenschwimmen ohne Zeitbegrenzung, davon 100 m in Brustlage und 100 m in Rückenlage.
  • 100 m Schnorchelschwimmen ohne Startsprung mit Grundausrüstung. Dabei viermaliges Abtauchen und Heraufholen je eines kleinen Tauchringes. Wasser nicht tiefer als 2,50 m.
  • Abtauchen auf 1,80 m bis 2,50 m Tiefe – Tauchmaske abnehmen, wieder aufsetzen, mit freier Maske auftauchen
  • 50 m Rettungsschwimmen (Schleppen) mit Flossen im Achselgriff (Partner ohne Flossen).

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